Person A behauptet, diese habe 20000 Kugeln, davon 10000 rote und 10000 blaue.
Es existiert eine Stichprobe, deren Repräsentanz angenommen wird. Deren Größe liegt bei 1800.
In der Stichprobe sind ausschließlich rote Kugeln.
Wie wahrscheinlich es, dass Person A unwahr vorträgt?
Person B behauptet, sie habe beim Zahlenlotto "6 aus 49" den Jackpot geknackt. Wie wahrscheinlich ist es, dass B unwahr vorträgt?
Auch das ist sehr unwahrscheinlich. Trotzdem kommt es hin und wieder vor.
Ein nachprüfbares Faktum mittels Wahrscheinlichkeitsüberlegungen zu bewerten gleicht dem Versuch, durch einen Kopfsprung zu klären, ob ein Schwimmbecken Wasser enthält.
Wahrscheinlichkeiten beantworten nicht die Frage "Was ist die Wahrheit?", sondern ermöglichen _nur_ ein rationales Verhalten im Falle andauernder Ungewissheit.
Ich weiß nicht, ob ein solches Verfahren bei der juristischen Beweiswürdigung üblich ist. Bedenklich wäre das auf jeden Fall.
Gruß H.