Person A behauptet, diese habe 20000 Kugeln, davon 10000 rote und 10000 blaue.
Es existiert eine Stichprobe, deren Repräsentanz angenommen wird. Deren Größe liegt bei 1800.
In der Stichprobe sind ausschließlich rote Kugeln.
Wie wahrscheinlich es, dass Person A unwahr vorträgt?Person B behauptet, sie habe beim Zahlenlotto "6 aus 49" den Jackpot geknackt. Wie wahrscheinlich ist es, dass B unwahr vorträgt?
Auch das ist sehr unwahrscheinlich. Trotzdem kommt es hin und wieder vor.
Ein nachprüfbares Faktum mittels Wahrscheinlichkeitsüberlegungen zu bewerten gleicht dem Versuch, durch einen Kopfsprung zu klären, ob ein Schwimmbecken Wasser enthält.
Das ist richtig - nur ist eine Behauptung wie "ich habe im Lotto gewonnen" gänzlich unterschiedlich zu "Ich liefere einen LKW mit 20000 Dosen Limo - 10000 Orange und 10000 Cola - die Dosen sind willkürlich auf den Paletten verteilt" - du machst die Plane auf, schneidest 18 Paletten auf und entnimmst je eine Dose und hast nur Orange.
Cola kostet doppelt so viel - somit könnte er dich bescheißen, wenn er ausschließlich Orange liefert und kein Cola. Bzw. Mehr Cola als Orange.
Wie wahrscheinlich ist es, dass dich der Typ verarscht? In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeitsrechnung ein Overkill sein, wenn du die komplette Lieferung prüfen kannst.
Ich weiß nicht, ob ein solches Verfahren bei der juristischen Beweiswürdigung üblich ist. Bedenklich wäre das auf jeden Fall.
Es gibt viele Fälle, wo eine empirische Prüfung nicht möglich ist und eben genau so entschieden werden muss.
Beispiel:
Die LKW-Sache von oben - du gehst vor Gericht und sagst "der bescheißt mich" der Händler hat n Kunden und im letzten Monat 20.000 Paletten verfrachtet, die Kunden wurde befragt und die Stichprobe hat ergeben, dass alle 1800 Paletten der Stichproble nur Orange enthielten.
Wie wahrscheinlich ist es, dass er im Großen Stil bescheißt oder dass einfach nur die Strichprobe einen äußerst unwahrscheinlichen Fall aufwirft?