@@herrmann:
nuqneH
Ein nachprüfbares Faktum mittels Wahrscheinlichkeitsüberlegungen zu bewerten gleicht dem Versuch, durch einen Kopfsprung zu klären, ob ein Schwimmbecken Wasser enthält.
Was immer du damit sagen willst, es ist vermutlich nicht richtig.
Bei großen Grundgesamtheiten ist es nicht möglich, alle zu prüfen. Deshalb prüft man eine Stichprobe. Und dann MUSS man eben Wahrscheinlichkeitsüberlegungen anstellen: Wie groß ist die Irrtumswahrscheinlichkeit, d.h. dass die Stichprobe nicht die Grundgesamtheit repräsentiert? Wenn diese unter einem festgesetztem Wert liegt, sieht man die aus der Stichprobe gewonnene Erkenntnis als statistisch abgesichert an, auch für die Grundgesamtheit zu gelten.
Genau das will der OP tun.
Qapla'
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Gut sein ist edel. Andere lehren, gut zu sein, ist noch edler. Und einfacher.
(Mark Twain)
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