Tach!
[*] Wir hatten die Diskussion neulich schon einmal: Ich halte die Bezeichnung Umsatzsteuer_vor_anmeldung immer noch für falsch, weil ich sie ja nicht im Voraus mache, sondern erst, nachdem die entsprechenden Umsätze angefallen sind.
Keine Ahnung, wie das damals ausging. Und was du machst ist ja meistens Ausnahme statt Regelfall :-) Berechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Für dieses machst du eine Umsatzsteuererklärung. Die während des Jahres zu zahlenden Beträge sind nur eine vorläufige Abrechnung. Und diese Beträge richten sich im Normalfall auch nicht nach den vereinnahmten sondern den vereinbarten Beträgen - sprich: auf die von dir ausgestellten Rechnungen, egal wie der Zahlungsstand davon ist. Das ist also alles vorläufig, deswegen Voranmeldung (nach meiner Schlussfolgerung). (Siehe Umsatzsteuergesetz §§ 16, 18, 20)
dedlfix.