Moin!
äh, nö - als Unternehmer mit Soll-Veranlagung würde ich in jedem Fall dumm dastehen. Was mein Kunde seinerseits mit dem Finanzamt mauschelt, ist ja nicht mein Geschäft. Tatsache ist: Ich muss MwSt für einen Rechnungsbetrag abführen, den ich möglicherweise noch gar nicht bekommen habe. Dass die staatliche Mafia dabei ausgeglichen dasteht, ist klar - sonst wäre die Gesetzeslage nie in der Form beschlossen worden.
Die Grenze ist derzeit bei 500.000 Euro Jahresumsatz.
Sofern du mehr als diese Summe an Umsatz erreichst, UND dabei keinen Gewinn erzielst, machst du sowieso was falsch.
Aber selbst dann hast du so einen großen finanziellen Spielraum, der dir ermöglicht, sowohl deine an Kunden rausgehenden Rechnungen direkt als Umsatzsteuer abzuführen, als auch alle hereinkommenden Rechnungen sofort als Umsatzsteuer gegenzurechnen, noch bevor diese Rechnungen bezahlt sind.
Das eventuelle Ungleichgewicht, welches dadurch entsteht, dass nicht in jedem Monat des Jahres gleichmäßiger Rechnungsein- und -ausgang besteht, kann man durch entsprechendes Verzögern ausgehender Rechnungen im Prinzip recht frei gestalten, denn nur ausgehende Rechnungen verursachen ja deine Zahlungspflicht bei diesem Modell, während eingehende Rechnungen dir sogar eine Gutschrift durch das Finanzamt bescheren könnten.
Diese MwSt-Durchreicherei ist idiotisch genug, aber dass man dabei noch in Vorleistung gehen soll, wäre der Gipfel der Idiotie.
Das mag idiotisch scheinen, aber wie willst du es sonst machen? Jeder der etwas kauft führt die USt selbständig ans Finanzamt ab? Da kannst du die USt auch gleich ganz einstellen, ...
Ja, das wäre IMO das einzig Vernünftige, da es für diese Steuer sowieso keine wirklich schlüssige Begründung gibt. Es ist eine künstlich geschaffene Abzockmöglichkeit des Staates, mehr nicht.
Es ist die einzig vernünftige Steuer, die alle Wirtschaftsbereiche gleichermaßen belastet, sofern sie konsumieren. Im Gegensatz zur Besteuerung der Arbeitskraft vs. der Nichtbesteuerung von Maschinenkraft beispielsweise.
Eine Steuer ist dann gerechtfertigt, wenn man im Gegenzug eine Leistung des Staates in Anspruch nimmt (oder zumindest das Recht hat, sie in Anspruch zu nehmen). Aber eine Steuer, die nur erhoben wird, weil Geld den Besitzer wechselt, ist reine Behördenwillkür, weil damit keine Gegenleistung von seiten des Staates verknüpft ist. Das gilt für die MwSt ebenso wie für Schenkungs- oder Erbschaftssteuer.
Es ist bekannt, dass du den Staat am liebsten komplett nach deinen Vorstellungen umwälzen würdest. Deshalb wirfst du jetzt ja auch absichtlich noch zwei ganz andere Steuern mit in den Topf, die damit gar nichts zu tun haben, um deinen Diskussionsstandpunkt zu verschleiern.
Die Umsatzsteuer ist rein daran orientiert, dass Wertschöpfung passiert. Die wird notgedrungen in Geld gemessen, aber sie wird nur beim Konsumenten kassiert, nicht bei jeder Geldbewegung zwischendrin. Dort wird sie nur verrechnet.
- Sven Rautenberg