Tach!
Wenn du deinen Kunden gegenüber rechtssichere Onlineauftritte erstellen kannst, ist das ein Wettbewerbsvorteil.
Das macht doch eigentlich nur Sinn wenn man selbst Rechtsanwalt ist? Als Nicht-Rechtsanwalt darf ich doch keine Rechtsberatung geben. Demnach kann ich dem Kunden doch keinerlei Garantie geben?
Richtig. Aber wenn du weißt, wie der Hase läuft, kannst du dem Kunden zumindest teilweise Empfehlungen geben. Was er davon umsetzt, ist seine Sache. Natürlich musst du dafür sorgen, dass nicht der Eindruck entsteht, dass du ihm was wasserdichtes rechtliches bietest, beziehungsweise verdeutlichen, dass du es gar nicht bieten kannst. Aber schon die Hinweise, worauf alles zu achten ist, kann der Kunde als wertvolle Dienstleistung ansehen.
dedlfix.