Dann gab es noch den ebenfalls "Rechtsgeschichte" machenden Fall der "Kleinjung-Burat-Syndikus-Bande".
Das Geschäftsmodell war etwas abweichend. Die Ex-jura-Studenten Kleinjung und Burat gründeten eine Firma (B+K OHG, nur für diesen Zweck) bestellten für sich selbst Newsletter. Kamen solche dann haben Kleinjung und Burat (beide waren auch als frühere Mitarbeiter Gravenreuths bekannt) die Abmahnung verfasst, zu Syndikus (war mit Gravenreuth jahrelang in einer Kanzlei) nach München geschickt. Der hat diese dann nur unterschrieben und damit die Kostennote für die "anwaltliche Tätigkeit" begründet. Eingehende Gelder wurden aufgeteilt.
Doch nicht nur das. Die bestellten sich dann unter einer anderen Mailadresse wieder Newsletter bei den Firmen, welche die Unterlassungserklärung abgaben. Kam davon einer an wurde prompt die in der Unterlassungserklärung versprochene Vertragsstrafe geltend gemacht. So geht von Jurastudenten und Juristen begangener, gemeinschaftlicher Betrug.
Kleinjung, Burat und Syndikus waren Typen, die zumindest damals (auch im Zusammenhang mit dem Fall) erheblich in die Öffentlichkeit drängten und zumindest damals im Hinblick auf von Burat veröffentlichten Mist und die Beschwerden von Syndikus wegen des Entzugs der Zulassung als "ziemlich uneinsichtig" gelten konnten. Kleinjung verfasste übrigens unter anderem bei heise.de Artikel und bewarb Gravenreuths Aktionen - die hier war ein Versuch der Dialermafia (Gravenreuth, syndikus, Burat, Kleinjung und viele andere wurden dieser zugerechnet), sich gegen eine Einschränkung der Aufsehen erregenden betrügerischen Geschäftsmodelle der Dialermafia zu wehren. - Es ging Gravenreuth entgegen der Behauptungen nicht um sich selbst oder die Berufsfreiheit. Es ging darum, weiter mit Dialern betrügen zu können.
Haben sich alle für klug gehalten. Wurden verurteilt.