Hej Karl,
@@marctrix,
- Braucht ein Rechtsanwalt eigentlich immer einen Auftraggeber oder darf ein Rechtsanwalt eine Abmahnung auch in Eigenregie aussprechen?
s.o. Er braucht einen Auftraggeber.
Kann der Auftraggeber jede x beliebige Person sein, oder muss diese Person einen Bezug zu der Webpräsenz haben die abgemahnt werden soll?
Sie braucht einen Bezug. Abmahnungen bei Verstößen gegen das derzeit geltende Recht, dass die Form des Impressums vorgibt, können beispielsweise nur von Mitbewerbern veranlasst werden, weil ein falsches Impressum gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Ist ja auch nicht schön, wenn man selber alle Datensammeleien, die man so betreibt, ordentlich auflistet und ein Konkurrent, der womöglich viel mehr sammelt, seine Kunden im Glauben lässt, nichts dergleichen zu tun, weil er die Sammelei einfach verschweigt. Das kann dann ja schon dazu führen, dass man bei dem lieber einkauft, der anscheinend gar nichts sammelt. Dass das technisch gar nicht möglich ist, weiß ein Laie nicht.
Die Regelungen haben alle einen Grund, warum sie in irgendwelchen Gesetzen und Verordnungen hinterlegt sind. Auch wenn sie manchmal (vor allem die handwerklich schlecht gemachten) juristischen Freibeutern Tür und Tor öffnen und mitunter missbraucht werden für Zwecke, die ursprünglich nicht beabsichtigt waren. Dann wird aber nachgebessert. Falls nicht, dann sind bestimmte Effekte vielleicht durchaus erwünscht. Beispielsweise massenhafte Abmahnungen bei massenhaften Verstößen gegen das Urheberrecht.
Offenbar ist es da gewollt gewesen, dass die Leute diejenigen, die Inhalte schaffen, auch für ihre Arbeit entlohnen. Das sind ja nicht nur multinationale Filmkonzerne, sondern auch der Fotograf an der Ecke, der von seinen Einnahmen seinen Lebensunterhalt bestreiten muss…
Marc