Weiß die Person die abgemahnt wird eigentlich von wem die Abmahnung kommt, wenn...
Ja natürlich.
Nein. Nur theoretisch. Das Abmahn-Urgestein Günter Freiherr von Gravenreuth (verstarb an selbstbeschleunigtem, eiligem Blei und gilt trotzdem als Leuchtendes Vorbild des Abmahnanwaltspacks) hat in rund 200 Fällen sogar ohne Mandant aber für eine real existierende Firma abgemahnt und wurde deswegen wegen Urkundenfälschung bestraft.
War aber nicht genug, denn er wurde durch die zu geringe Strafe nicht zur rechtstreue erzogen. Ich weiß nicht, warum die StA damals nicht wegen Betruges Anklage erhob.
Ach doch. Die wollten den berühmten Anwalt und Sohn der Stadt München schonen.