Karl Heinz: Das miese Geschäft der Abmahnungen

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Das miese Geschäft der Abmahnungen

Karl Heinz
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      Das miese Geschäft der Abmahnungen, und wie sie möglich werden

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      § 93 ZPO, Regelung bei den Nachbarn

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    Aktueller Fehlgriff: Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) aus den Jahren 2013 und 2014

    Regina Schaukrug

Hallo,

bezogen auf Abmahnungen zu Webseiten scheint es ja ein ziemlich mieses Geschäftsmodell zu geben. Dieses Geschäftsmodell ist zwar illegal, die Illegalität ist in der Praxis allerdings faktisch so gut wie nicht nachweisbar.

Grundsätzlich sucht sich der Auftraggeber zunächst eine größere Anzahl von Webseiten heraus in welchen gegen geltendes Recht verstoßen wird. Anschließend begibt sich der Auftraggeber auf die Suche nach einem Rechtsanwalt (häufig aus dem Freundeskreis oder Verwandtenkreis) der bereit ist die durch die Abmahnungen erzielten Gewinne mit dem Auftraggeber zu teilen, was ist der Praxis natürlich illegal ist. Eigentlich ein Unding, es kann allerdings nur in den wenigsten Fällen nachgewiesen werden, dass hier ein ziemlich mieses illegales Spiel gespielt wird.

Hier ein interessanter Link zum Thema:

http://www.abmahnung.de/kostenrisiko.html

Zu diesem Sachverhalt hätte ich einige Fragen:

  1. Gibt es irgend eine Möglichkeit um dieses miese Spiel zu unterbinden?
  2. Ist es überhaupt ein mieses Spiel? Ohne dieses miese?/gute? Spiel gäbe es keine Rechtsanwälte die dafür Sorge tragen würden das Abmahnungen raus geschickt werden und damit das deutsche Recht durchgesetzt wird. Unter dem Strich sorgt dieses miese?/gute? Spiel doch dafür das etwas gutes erreicht wird, die Umsetzung des deutschen Rechtes in die Praxis. Was haltet Ihr in diesem Kontext von diesem Spiel? Gut oder mies?
  3. Angenommen man könnte dieses miese Spiel unterbinden, dann würden doch keine Instanzen (oder zumindest wesentlich weniger Instanzen) dafür Sorgen das deutsches Recht in die Praxis umgesetzt wird. Alle würden sagen: "Eigentlich verstößt meine Webseite gegen deutsches Recht, klagen tut da allerdings niemand, demnach brauchen wir uns auch nicht darum zu kümmern, dass alles korrekt nach deutschem Recht umgesetzt wird." Demnach ist dieses miese Spiel doch die einzige Möglichkeit deutsches Recht in die Praxis umzusetzen?
  4. Welche Instanzen/Behörden außer Rechtsanwälten gibt es, von welchen man mit einer Abmahnung rechnen kann?
  5. Braucht ein Rechtsanwalt eigentlich immer einen Auftraggeber oder darf ein Rechtsanwalt eine Abmahnung auch in Eigenregie aussprechen?

Viele Grüße

--
"Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen."
  1. Hej Karl,

    1. Gibt es irgend eine Möglichkeit um dieses miese Spiel zu unterbinden?

    Ja, man hält sich an geltendes Recht.

    1. Ist es überhaupt ein mieses Spiel? Ohne dieses miese?/gute? Spiel gäbe es keine Rechtsanwälte die dafür Sorge tragen würden das Abmahnungen raus geschickt werden und damit das deutsche Recht durchgesetzt wird. Unter dem Strich sorgt dieses miese?/gute? Spiel doch dafür das etwas gutes erreicht wird, die Umsetzung des deutschen Rechtes in die Praxis. Was haltet Ihr in diesem Kontext von diesem Spiel? Gut oder mies?

    Erst mal sorgt das Abmahnwesen dafür, dass jemand für einen Rechtsverstoß nicht direkt verklagt wird. Es schützt also vor wesentlich höheren Kosten!

    1. Angenommen man könnte dieses miese Spiel unterbinden, dann würden doch keine Instanzen (oder zumindest wesentlich weniger Instanzen) dafür Sorgen das deutsches Recht in die Praxis umgesetzt wird. Alle würden sagen: "Eigentlich verstößt meine Webseite gegen deutsches Recht, klagen tut da allerdings niemand, demnach brauchen wir uns auch nicht darum zu kümmern, dass alles korrekt nach deutschem Recht umgesetzt wird." Demnach ist dieses miese Spiel doch die einzige Möglichkeit deutsches Recht in die Praxis umzusetzen?

    Ja. Wo Verstöße nicht geahndet werden, werden sie begangen. Dafür gibt es zahllose Beispiele.

    1. Welche Instanzen/Behörden außer Rechtsanwälten gibt es, von welchen man mit einer Abmahnung rechnen kann?

    Keine. Man muss „klageberechtigt“ sein, um abmahnen zu können, das heißt zum Beispiel ein Wettbewerber von einer Firma, die auf Ihrer Website gegen geltendes Recht verstößt oder Urheber unrechtmäßig veröffentlichter Inhalte und braucht dann noch einen Anwalt, der das Recht durchsetzt.

    1. Braucht ein Rechtsanwalt eigentlich immer einen Auftraggeber oder darf ein Rechtsanwalt eine Abmahnung auch in Eigenregie aussprechen?

    s.o. Er braucht einen Auftraggeber.

    Marc

    PS: das alles ist die Meinung eines leidlich informierten juristischen Laien — keine Rechtsberatung

    1. @@marctrix,

      1. Braucht ein Rechtsanwalt eigentlich immer einen Auftraggeber oder darf ein Rechtsanwalt eine Abmahnung auch in Eigenregie aussprechen?

      s.o. Er braucht einen Auftraggeber.

      Kann der Auftraggeber jede x beliebige Person sein, oder muss diese Person einen Bezug zu der Webpräsenz haben die abgemahnt werden soll?

      1. Hej Karl,

        @@marctrix,

        1. Braucht ein Rechtsanwalt eigentlich immer einen Auftraggeber oder darf ein Rechtsanwalt eine Abmahnung auch in Eigenregie aussprechen?

        s.o. Er braucht einen Auftraggeber.

        Kann der Auftraggeber jede x beliebige Person sein, oder muss diese Person einen Bezug zu der Webpräsenz haben die abgemahnt werden soll?

        Sie braucht einen Bezug. Abmahnungen bei Verstößen gegen das derzeit geltende Recht, dass die Form des Impressums vorgibt, können beispielsweise nur von Mitbewerbern veranlasst werden, weil ein falsches Impressum gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Ist ja auch nicht schön, wenn man selber alle Datensammeleien, die man so betreibt, ordentlich auflistet und ein Konkurrent, der womöglich viel mehr sammelt, seine Kunden im Glauben lässt, nichts dergleichen zu tun, weil er die Sammelei einfach verschweigt. Das kann dann ja schon dazu führen, dass man bei dem lieber einkauft, der anscheinend gar nichts sammelt. Dass das technisch gar nicht möglich ist, weiß ein Laie nicht.

        Die Regelungen haben alle einen Grund, warum sie in irgendwelchen Gesetzen und Verordnungen hinterlegt sind. Auch wenn sie manchmal (vor allem die handwerklich schlecht gemachten) juristischen Freibeutern Tür und Tor öffnen und mitunter missbraucht werden für Zwecke, die ursprünglich nicht beabsichtigt waren. Dann wird aber nachgebessert. Falls nicht, dann sind bestimmte Effekte vielleicht durchaus erwünscht. Beispielsweise massenhafte Abmahnungen bei massenhaften Verstößen gegen das Urheberrecht.

        Offenbar ist es da gewollt gewesen, dass die Leute diejenigen, die Inhalte schaffen, auch für ihre Arbeit entlohnen. Das sind ja nicht nur multinationale Filmkonzerne, sondern auch der Fotograf an der Ecke, der von seinen Einnahmen seinen Lebensunterhalt bestreiten muss…

        Marc

        1. Hej marctrix,

          Sie braucht einen Bezug. Abmahnungen bei Verstößen gegen das derzeit geltende Recht, dass die Form des Impressums vorgibt, können beispielsweise nur von Mitbewerbern veranlasst werden, weil ein falsches Impressum gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Ist ja auch nicht schön, wenn man selber alle Datensammeleien, die man so betreibt, ordentlich auflistet und ein Konkurrent, der womöglich viel mehr sammelt, seine Kunden im Glauben lässt, nichts dergleichen zu tun, weil er die Sammelei einfach verschweigt. Das kann dann ja schon dazu führen, dass man bei dem lieber einkauft, der anscheinend gar nichts sammelt. Dass das technisch gar nicht möglich ist, weiß ein Laie nicht.

          Sorry, hier habe ich unsauber formuliert und Datenschutz(-erklärung) und Impressum in einen Topf geworfen. Tatsächlich sind das zwei unterschiedliche Dinge, die man allerdings häufig auf einer „Impressum“ genannten Seite findet.

          Marc

        2. @@marctrix,

          Kann der Auftraggeber jede x beliebige Person sein, oder muss diese Person einen Bezug zu der Webpräsenz haben die abgemahnt werden soll?

          Sie braucht einen Bezug.

          Nehmen wir an ich besuche nur ein einziges mal Onlineshop X. Ich kaufe dort nichts, habe allerdings den Onlineshop besucht, reicht das als Bezug aus oder muss ich etwas im Shop gekauft haben?

          1. Tach!

            @@marctrix,

            Kann der Auftraggeber jede x beliebige Person sein, oder muss diese Person einen Bezug zu der Webpräsenz haben die abgemahnt werden soll?

            Sie braucht einen Bezug.

            Nehmen wir an ich besuche nur ein einziges mal Onlineshop X. Ich kaufe dort nichts, habe allerdings den Onlineshop besucht, reicht das als Bezug aus oder muss ich etwas im Shop gekauft haben?

            Es kommt darauf an. Zum einen sind es Mitbewerder, die berechtigt sind, Abmahnungen auszusprechen, wenn es im wettbewerbsrechtliche Vorteile geht. Verbraucher können das meines Wissens nicht direkt, aber Verbraucherschutzverbände können da was tun, wenn es um Dinge geht, die Verbraucher unrechtmäßig benachteiligen.

            dedlfix.

            1. @@dedlfix,

              Nehmen wir an ich besuche nur ein einziges mal Onlineshop X. Ich kaufe dort nichts, habe allerdings den Onlineshop besucht, reicht das als Bezug aus oder muss ich etwas im Shop gekauft haben?

              Es kommt darauf an. Zum einen sind es Mitbewerder, die berechtigt sind, Abmahnungen auszusprechen, wenn es im wettbewerbsrechtliche Vorteile geht. Verbraucher können das meines Wissens nicht direkt, aber Verbraucherschutzverbände können da was tun, wenn es um Dinge geht, die Verbraucher unrechtmäßig benachteiligen.

              Heißt das Verbraucher bzw. Privatpersonen können niemals direkt über einen Rechtsanwalt abmahnen, weil hier niemals der rechtlich passende Bezug bestehen kann?

              bzw. umgekehrt formuliert:

              Heißt das die Person, die einen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung beauftragt, ist immer Inhaber einer Firma bzw. ist Mitarbeiter einer Fima und handelt im Namen des Inhabers dieser Firma?

              1. Hallo @Karl Heinz,

                Heißt das Verbraucher bzw. Privatpersonen können niemals direkt über einen Rechtsanwalt abmahnen, weil hier niemals der rechtlich passende Bezug bestehen kann?

                Ob Verbraucherzentralen direkt oder über eine Kanzlei abmahnen, weiß ich leider nicht.

                Viele Grüße
                Robert

              2. Tach!

                Nehmen wir an ich besuche nur ein einziges mal Onlineshop X. Ich kaufe dort nichts, habe allerdings den Onlineshop besucht, reicht das als Bezug aus oder muss ich etwas im Shop gekauft haben?

                Es kommt darauf an. Zum einen sind es Mitbewerder, die berechtigt sind, Abmahnungen auszusprechen, wenn es im wettbewerbsrechtliche Vorteile geht. Verbraucher können das meines Wissens nicht direkt, aber Verbraucherschutzverbände können da was tun, wenn es um Dinge geht, die Verbraucher unrechtmäßig benachteiligen.

                Heißt das Verbraucher bzw. Privatpersonen können niemals direkt über einen Rechtsanwalt abmahnen, weil hier niemals der rechtlich passende Bezug bestehen kann?

                Du kannst nicht wild durch die Gegend abmahnen, sobald du irgendeinen Rechtsverstoß feststellst. Der Verstoß muss dich in irgendeiner Art betreffen. Eben wie bei einem Mitbewerber, durch dessen Verstoß du schlechtere Karten im Wettbewerb hast als er. Als Verbraucher hast da da halt keinen Anlass, weil du nicht benachteiligt bist, solange es nicht etwas ist, das dich als Kunde betrifft. Welche konkreten Möglichkeiten du als Verbraucher und (potentieller) Kunde hast, kann ich dir nicht sagen. Vermutlich im Vorfeld nichts, solange kein Vertrag zustandegekommen ist.

                Wenn du als Privatperson einen Rechtsverstoß feststellst, der dich nicht direkt betrifft, kann du nur Anzeige erstatten.

                Heißt das die Person, die einen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung beauftragt, ist immer Inhaber einer Firma bzw. ist Mitarbeiter einer Fima und handelt im Namen des Inhabers dieser Firma?

                Das ergibt sich aus den gesetzlichen Möglichkeiten, wann man Abmahnungen anstelle von Klagen als erste rechtliche Handhabe erstellen darf. Die Wikipedia zählt bei Abmahnung noch ein paar Möglichkeiten auf, zum Beispiel im Abschnitt Besitzstörung und Unerlaubte Handlungen. Du kannst demzufolge also zum Beispiel auch deinen Nachbarn abmahnen, nicht immer über deinen Rasen zu latschen.

                dedlfix.

                1. @@dedlfix,

                  Heißt das Verbraucher bzw. Privatpersonen können niemals direkt über einen Rechtsanwalt abmahnen, weil hier niemals der rechtlich passende Bezug bestehen kann?

                  Du kannst nicht wild durch die Gegend abmahnen, sobald du irgendeinen Rechtsverstoß feststellst. Der Verstoß muss dich in irgendeiner Art betreffen. Eben wie bei einem Mitbewerber, durch dessen Verstoß du schlechtere Karten im Wettbewerb hast als er. Als Verbraucher hast da da halt keinen Anlass, weil du nicht benachteiligt bist, solange es nicht etwas ist, das dich als Kunde betrifft. Welche konkreten Möglichkeiten du als Verbraucher und (potentieller) Kunde hast, kann ich dir nicht sagen. Vermutlich im Vorfeld nichts, solange kein Vertrag zustandegekommen ist.

                  Wenn ein Verbraucher in einem Online-Shop (der gegen das Datenschutzgesetz verstößt) etwas kauft liegt zum einen ein Rechtsverstoß vor der den Verbrauher betrifft, zum anderen liegt ein Vertrag vor, damit wären doch eigentlich alle Voraussetzungen gegeben um über einen Rechtsanwalt eine Abmahnung rauszuschicken?

                  In der Praxis darf der Verbraucher die Abmahnung wohl aber nicht über den Anwalt rausschicken sondern nur über den Verbraucherschutz oder?

                  Warum der Verbraucher das nicht über den Anwalt darf kann ich nicht nachvollziehen?

                  1. Tach!

                    Wenn ein Verbraucher in einem Online-Shop (der gegen das Datenschutzgesetz verstößt) etwas kauft liegt zum einen ein Rechtsverstoß vor der den Verbrauher betrifft, zum anderen liegt ein Vertrag vor, damit wären doch eigentlich alle Voraussetzungen gegeben um über einen Rechtsanwalt eine Abmahnung rauszuschicken?

                    So genau kenne ich die Details nicht. Der Datenschutzverstoß ist ja etwas, das dich und deine Daten betrifft. Dagegen kannst du sicherlich etwas unternehmen. Ob Abmahnung oder was anderes sagt dir deine Rechtsberatung. Wenn es aber nicht um deine Daten geht, berechtigt auch ein Vertragsverhältnis für irgendein anderes Thema dich nicht, dagegen vorzugehen.

                    In der Praxis darf der Verbraucher die Abmahnung wohl aber nicht über den Anwalt rausschicken sondern nur über den Verbraucherschutz oder?

                    Was der Verbrauchserschutz darf und was nicht, müsstest du ihn befragen. Die hauptsächliche Frage ist, was er überhaupt darf. Ob dann ein Anwalt ins Spiel kommt, ist nebensächlich.

                    Warum der Verbraucher das nicht über den Anwalt darf kann ich nicht nachvollziehen?

                    Für deine eigenen Fälle darfst du nach Belieben rechtlichen Beistand wählen. Du darfst nur nicht nach Belieben rechtliche Dinge klären, die dich nicht direkt was angehen.

                    dedlfix.

                  2. Hi,

                    In der Praxis darf der Verbraucher die Abmahnung wohl aber nicht über den Anwalt rausschicken sondern nur über den Verbraucherschutz oder?

                    Warum der Verbraucher das nicht über den Anwalt darf kann ich nicht nachvollziehen?

                    Das ist ein juristisches Thema. Logik und Nachvollziehbarkeit sind also außen vor …

                    cu,
                    Andreas a/k/a MudGuard

              3. Hello,

                Heißt das die Person, die einen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung beauftragt, ist immer Inhaber einer Firma bzw. ist Mitarbeiter einer Fima und handelt im Namen des Inhabers dieser Firma?

                Nein. Das heißt, dass immer wirtschaftliche Interessen oder speziell benannte persönliche Rechte berührt sein müssen (z. B. Recht am eigenen Bild). Fast unser ganzes Rechtssystem ist nicht auf Menschlichkeit, sondern auf wirtschaftliches Handeln ausgelegt. Das ändert sich über die Jahrhunderte nur sehr schwerfällig.

                Das Thema ist: "Die Wandlung vom Feudalrecht zum Individualrecht".

                Liebe Grüße
                Tom S.

                --
                Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
                Das Leben selbst ist der Sinn.
                1. @@TS,

                  Heißt das die Person, die einen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung beauftragt, ist immer Inhaber einer Firma bzw. ist Mitarbeiter einer Fima und handelt im Namen des Inhabers dieser Firma?

                  Nein. Das heißt, dass immer wirtschaftliche Interessen oder speziell benannte persönliche Rechte berührt sein müssen (z. B. Recht am eigenen Bild). Fast unser ganzes Rechtssystem ist nicht auf Menschlichkeit, sondern auf wirtschaftliches Handeln ausgelegt. Das ändert sich über die Jahrhunderte nur sehr schwerfällig.

                  Kaufe ich als Privatperson in einem Onlineshop der gegen das BDSG bzw. ab 25. Mai gegen die DSGVO verstößt sind persönliche Rechte berüht. Mein persönlicher Datenschutz wir vom Online-Shop Betreiber nicht gewahrt und damit berüht. Nach Deiner Definition könnte dann eine Privatperson eine Abmahnung gegenüber dem Online-Shop beim Anwalt in Auftrag geben.

                  1. Hello,

                    Kaufe ich als Privatperson in einem Onlineshop der gegen das BDSG bzw. ab 25. Mai gegen die DSGVO verstößt sind persönliche Rechte berüht. Mein persönlicher Datenschutz wir vom Online-Shop Betreiber nicht gewahrt und damit berüht. Nach Deiner Definition könnte dann eine Privatperson eine Abmahnung gegenüber dem Online-Shop beim Anwalt in Auftrag geben.

                    Nach Art. 82 hast Du ein Schadenersatzrecht. Wie dieses genau entsteht, kann ich Dir leider nicht beantworten. Dieses musst Du sicherlich mit den geringstmöglichen Rechtskosten bei deinem Gegner geltend machen. Ob hier eine Rechnungsstellung für einmalige nachträgliche Lizensierung und/oder eine Unterlassungsforderung angemessen sind, vermag ich auch (noch) nicht zu sagen. Aber sicherlich müsstest Du den entstandenen Schaden glaubhaft machen (Weiterverkauf deiner Adresse, ...).

                    Ich glaube nicht daran, dass die Gesetzesänderung dem Abmahnwahn wieder einmal die Tür öffnet, zumal einzelne bedeutende Gerichte schon verlauten lassen haben, dass sie (zumindest in der Anfangszeit) besonders genau hingucken werden.

                    Liebe Grüße
                    Tom S.

                    --
                    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
                    Das Leben selbst ist der Sinn.
                    1. @@TS,

                      Ich glaube nicht daran, dass die Gesetzesänderung dem Abmahnwahn wieder einmal die Tür öffnet,...

                      Ist oder war die Tür denn überhaupt mal zu?

                      Viele Grüße

                    2. @@TS,

                      Ich glaube nicht daran, dass die Gesetzesänderung dem Abmahnwahn wieder einmal die Tür öffnet…

                      Laut dieser Statistik war die Tür niemals zu, die Tür geht Jahr für Jahr weiter auf:

                      https://de.statista.com/infografik/13445/onlinehandel-im-visier-der-abmahnindustrie/

          2. hallo

            @@marctrix,

            Kann der Auftraggeber jede x beliebige Person sein, oder muss diese Person einen Bezug zu der Webpräsenz haben die abgemahnt werden soll?

            Sie braucht einen Bezug.

            Nehmen wir an ich besuche nur ein einziges mal Onlineshop X. Ich kaufe dort nichts, habe allerdings den Onlineshop besucht, reicht das als Bezug aus oder muss ich etwas im Shop gekauft haben?

            Rechtsverletzungen sind unabhängig von einem getätigten Kauf. Beispiel wäre

            • illegale Angebote
            • Angebot repräsentiert ein Monopol, ist für dich aber technisch nicht erreichbar und notwendig.

            Zum Beispiel sind viele Ämterleistungen gebührenpflichtig. Sie stellen also technisch auch shops dar.

    2. Tach!

      [...] ein Wettbewerber von einer Firma, die auf Ihrer Website gegen geltendes Recht verstößt oder Urheber unrechtmäßig veröffentlichter Inhalte und braucht dann noch einen Anwalt, der das Recht durchsetzt.

      Man kann auch ohne Anwalt abmahnen. Abmahnungen von Anwälten erstellen zu lassen, ist zwar die Regel, weil es ja auch rechtlich wasserdicht sein soll, aber es ist nicht vorgeschrieben.

      dedlfix.

      1. Hej dedlfix,

        Man kann auch ohne Anwalt abmahnen.

        Danke dafür, wieder was gelernt!

        Marc

      2. @@dedlfix,

        [...] ein Wettbewerber von einer Firma, die auf Ihrer Website gegen geltendes Recht verstößt oder Urheber unrechtmäßig veröffentlichter Inhalte und braucht dann noch einen Anwalt, der das Recht durchsetzt.

        Man kann auch ohne Anwalt abmahnen. Abmahnungen von Anwälten erstellen zu lassen, ist zwar die Regel, weil es ja auch rechtlich wasserdicht sein soll, aber es ist nicht vorgeschrieben.

        Wem werden denn dann die Abmahngebühren gezahlt?

        Weiß die Person die abgemahnt wird eigentlich von wem die Abmahnung kommt, wenn...

        a) die Abmahnung über einen Anwalt läuft?

        b) die Abmahnung ohne Anwahlt läuft?

        1. Hallo @Karl Heinz,

          Weiß die Person die abgemahnt wird eigentlich von wem die Abmahnung kommt, wenn...

          Ja natürlich.

          Viele Grüße
          Robert

          1. Weiß die Person die abgemahnt wird eigentlich von wem die Abmahnung kommt, wenn...

            Ja natürlich.

            Nein. Nur theoretisch. Das Abmahn-Urgestein Günter Freiherr von Gravenreuth (verstarb an selbstbeschleunigtem, eiligem Blei und gilt trotzdem als Leuchtendes Vorbild des Abmahnanwaltspacks) hat in rund 200 Fällen sogar ohne Mandant aber für eine real existierende Firma abgemahnt und wurde deswegen wegen Urkundenfälschung bestraft.

            War aber nicht genug, denn er wurde durch die zu geringe Strafe nicht zur rechtstreue erzogen. Ich weiß nicht, warum die StA damals nicht wegen Betruges Anklage erhob.

            Ach doch. Die wollten den berühmten Anwalt und Sohn der Stadt München schonen.

            1. @@Regina,

              Nein. Nur theoretisch. Das Abmahn-Urgestein Günter Freiherr von Gravenreuth (verstarb an selbstbeschleunigtem, eiligem Blei und gilt trotzdem als Leuchtendes Vorbild des Abmahnanwaltspacks) hat in rund 200 Fällen sogar ohne Mandant aber für eine real existierende Firma abgemahnt und wurde deswegen wegen Urkundenfälschung bestraft.

              Der Günter Freiherr von Gravenreuth hatte sich ja auch mal mit Stefan Münz, dem Initiator von SELFHTML, angelegt:

              Bei einer markenrechtlichen Auseinandersetzung mit Günter Freiherr von Gravenreuth um die Bezeichnung „Explorer“ im Jahre 2000 wurde Stefan Münz bundesweit von Fans unterstützt.

              Quelle Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Stefan_M%C3%BCnz

              Quelle Spiegel Online: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/ftp-explorer-gravenreuth-unterliegt-in-erster-instanz-a-99799.html

        2. Tach!

          Man kann auch ohne Anwalt abmahnen. Abmahnungen von Anwälten erstellen zu lassen, ist zwar die Regel, weil es ja auch rechtlich wasserdicht sein soll, aber es ist nicht vorgeschrieben.

          Wem werden denn dann die Abmahngebühren gezahlt?

          Abmahngebühren selbst gibt es nicht. Du meinst die Anwaltskosten. Die fallen dann gar nicht an. Es steht lediglich die Unterlassungserklärung im Raum, bei der eine Summe für den Wiederholungsfall drinsteht, sowie eventueller Schadensersatz für den durch den Rechtsverstoß erlittenen Verlust.

          Weiß die Person die abgemahnt wird eigentlich von wem die Abmahnung kommt, wenn...

          a) die Abmahnung über einen Anwalt läuft?

          b) die Abmahnung ohne Anwahlt läuft?

          Muss ja, sonst Formfehler. Man muss sich dagegen wehren können. Rechtsstreitigkeiten mit unbekannten Beteiligten ergeben auch keinen Sinn.

          Übrigens, die Wikipedia hat auch zu Abmahnung eine Seite mit einer Menge Details dzau.

          dedlfix.

      3. @@dedlfix,

        [...] ein Wettbewerber von einer Firma, die auf Ihrer Website gegen geltendes Recht verstößt oder Urheber unrechtmäßig veröffentlichter Inhalte und braucht dann noch einen Anwalt, der das Recht durchsetzt.

        Man kann auch ohne Anwalt abmahnen. Abmahnungen von Anwälten erstellen zu lassen, ist zwar die Regel, weil es ja auch rechtlich wasserdicht sein soll, aber es ist nicht vorgeschrieben.

        Macht eine Abmahnung ohne Anwalt in der Praxis überhaupt Sinn?

        Die abgemahnte Person nimmt die Abmahnung u.U. nicht ernst wenn kein Anwalt mit im Spiel ist und dann?

        Ohne Anwalt Klage einreichen?

        Wenn ja, wer trägt die Kosten für die Klage bzw. die daraus resultierende Verhandlung?

        1. Tach!

          Man kann auch ohne Anwalt abmahnen. Abmahnungen von Anwälten erstellen zu lassen, ist zwar die Regel, weil es ja auch rechtlich wasserdicht sein soll, aber es ist nicht vorgeschrieben.

          Macht eine Abmahnung ohne Anwalt in der Praxis überhaupt Sinn?

          Die abgemahnte Person nimmt die Abmahnung u.U. nicht ernst wenn kein Anwalt mit im Spiel ist und dann?

          Dann kannst du weiterziehen vor Gericht.

          Ohne Anwalt Klage einreichen?

          Wie du magst. Ein Anwalt ist nicht für alle Streitigkeiten vorgeschrieben.

          Wenn ja, wer trägt die Kosten für die Klage bzw. die daraus resultierende Verhandlung?

          Das entscheidet das Gericht.

          dedlfix.

        2. Hello,

          Man kann auch ohne Anwalt abmahnen. Abmahnungen von Anwälten erstellen zu lassen, ist zwar die Regel, weil es ja auch rechtlich wasserdicht sein soll, aber es ist nicht vorgeschrieben.

          Macht eine Abmahnung ohne Anwalt in der Praxis überhaupt Sinn?

          Das nötigt mir jezt eine Radio-Eriwan-Antwort ab:

          Wenn Du es darauf anlegst, schnellstmöglich die Unterlassungsstrafe nagelfest zu machen und diese dann ggf. auch abkassieren möchtest (wobei diese i. d. R. an eine gemeinnützige Organisation geht, aber man weiß ja nie so genau...) und/oder die Vertragsstrafe kassieren möchtest, kann es sinnvoll sein, erst einmal ohne Anwalt aufzutreten. Dann wird zumindest von vielen die Brisanz der Abmahnung nicht erkannt und Du kannst im zweiten Schritt (das ist eigentlich immer erst der teure) richtig böse zuschlagen lassen... Da dies aber dann bei einem Landgericht geschehen muss, besteht mMn dann aber Anwaltszwang.

          Liebe Grüße
          Tom S.

          --
          Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
          Das Leben selbst ist der Sinn.
    3. Hello,

      1. Gibt es irgend eine Möglichkeit um dieses miese Spiel zu unterbinden?

      Ja, man hält sich an geltendes Recht.

      Das ist aber leider oft nicht eindeutig und/oder lobbyformuliert und es gibt selten Gerichte, die die technischen Sachverhalte (die unweigerlich zur Henne-und-Ei-Analyse führen würden) verstehen. Es handelt sich oft um flüchtige Zusammenhänge, deren Vorgänger und Nachfolger man tunlichst kennen sollte.

      Ich selber betreibe z. B. seit Jahren akribisch die Registratur meiner mir zugewiesenen dynamischen IPs. Das hat schon zweimmal dazu geführt, dass der jeweilige Provider voreilig erteilte "Auskünfte" an irgendwelche Nachfrager revidieren musste. Er konnte nicht sachlüssig erklären, warum ich ausgerechnet an den beanspruchten Tagen ein edynamische IP aus einem absolut fremden Netzbereich innegehabt haben sollte (er hätte mir diese an meiner Location ohne besonderen Aufwand vermutlich gar nicht zuteilen können!). Die Frage des gemeinschaftlichen Betruges habe ich auf Anraten meines RAes nichrt gestellt, denn die hätte zusätzlich viel Geld und ein besonders dickes Fell benötigt.

      Liebe Grüße
      Tom S.

      --
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      Das Leben selbst ist der Sinn.
      1. Hej TS,

        1. Gibt es irgend eine Möglichkeit um dieses miese Spiel zu unterbinden?

        Ja, man hält sich an geltendes Recht.

        Das ist aber leider oft nicht eindeutig und/oder lobbyformuliert und es gibt selten Gerichte, die die technischen Sachverhalte (die unweigerlich zur Henne-und-Ei-Analyse führen würden) verstehen. Es handelt sich oft um flüchtige Zusammenhänge, deren Vorgänger und Nachfolger man tunlichst kennen sollte.

        Ich verstehe jetzt nicht so ganz, wodrauf du hinaus möchtest. Aber eines scheint mir klar: wenn etwas nicht rechtskonform umgesetzt werden kann, darf es gar nicht umgesetzt werden.

        Mitunter wird es dennoch gemacht und dann argumentiert, „dass es sich nicht anders machen lässt“. Das nützt vor Gericht dann aber nicht unbedingt.

        Marc

        1. Hallo marctrix,

          Ich verstehe jetzt nicht so ganz, wodrauf du hinaus möchtest. Aber eines scheint mir klar: wenn etwas nicht rechtskonform umgesetzt werden kann, darf es gar nicht umgesetzt werden.

          Vielleicht, weil Rechtskonform oft keine Frage von schwarz/weiß ist, sondern oft dazwischen liegt bzw. unklar ist. Selbst bei Urteilen entscheiden die Gerichte oft nicht unbedingt gleich, wo dann höhere Instanzen Klarheit schaffen könnten, es oft aber gar nicht so weit kommt. Will damit sagen, sich rechtskonform zu verhalten ist allenfalls eine Theorie, die praktisch nicht 100% funktioniert und unabhängig davon auch nicht in jeder Zeitepoche empfehlenswert ist.

          Mitunter wird es dennoch gemacht und dann argumentiert, „dass es sich nicht anders machen lässt“. Das nützt vor Gericht dann aber nicht unbedingt.

          Das nicht, aber Vergleichsurteile die anders juristisch gewertet wurden, schon ein wenig.

          Gruss
          Henry

          1. Hej Henry,

            Ich verstehe jetzt nicht so ganz, wodrauf du hinaus möchtest. Aber eines scheint mir klar: wenn etwas nicht rechtskonform umgesetzt werden kann, darf es gar nicht umgesetzt werden.

            Vielleicht, weil Rechtskonform oft keine Frage von schwarz/weiß ist, sondern oft dazwischen liegt bzw. unklar ist.

            Ja, manchmal ist die Rechtslage vielleicht unklar. Meinst du @TS hatte eine unklare Rechtslage bei seinem posting im Sinn?

            Mitunter wird es dennoch gemacht und dann argumentiert, „dass es sich nicht anders machen lässt“. Das nützt vor Gericht dann aber nicht unbedingt.

            Das nicht, aber Vergleichsurteile die anders juristisch gewertet wurden, schon ein wenig.

            Ja, falls es diese gibt, würde das sicherlich helfen. Was immer die eigene Rechtsauffassung unterstützt sollte man vorlegen. Aber was willst du damit sagen? Es ist selbstverständlich, die eigene Sichtweise zu belegen. Mit Urteilen bei ähnlich gelagerten Fällen, mit Beweisen, Zeugenaussagen, Gutachten…

            Worauf willst du hinaus?

            Marc

            1. Hallo marctrix,

              Ja, manchmal ist die Rechtslage vielleicht unklar. Meinst du @TS hatte eine unklare Rechtslage bei seinem posting im Sinn?

              Ja, unter anderem.

              Aber was willst du damit sagen? Es ist selbstverständlich, die eigene Sichtweise zu belegen. Mit Urteilen bei ähnlich gelagerten Fällen, mit Beweisen, Zeugenaussagen, Gutachten…

              Worauf willst du hinaus?

              Eigentlich auf gar nichts, wenn überhaupt, nur darauf hinweisen, dass

              „dass es sich nicht anders machen lässt“.

              dies nicht die einzige Begründung vor Gericht sein muss. Aber wenn ich jetzt nochmal darüber nachdenke, dann fällt mir sogar dazu ein Beispiel ein. Du bist mit einer anderen Person mitten in der Pampa, also mitten im Nirgendwo, nächste Stadt/Menschen kilometerweit entfernt. Die andere Person verletzt sich, muss dringend behandelt werden, der beste Weg ist schnell mit dem Auto ins Krankenhaus… Aber, du hast keinen Führerschein! Dennoch kämst du dann vermutlich mit der Aussage "dass es sich nicht anders machen ließ" vor Gericht durch, erst recht nach §34 StGB (Rechtfertigender Notstand). Aber auch das hängt wieder mal von einigen Faktoren ab und ist somit auch wieder mal nicht schwarz/weiß bzw. rechtskonform/nichtrechtskonform.

              Aber wie ich schon sagte, wollte ich auf gar nichts hinaus.

              Gruss
              Henry

              1. Hej Henry,

                Ja, manchmal ist die Rechtslage vielleicht unklar. Meinst du @TS hatte eine unklare Rechtslage bei seinem posting im Sinn?

                Ja, unter anderem.

                Aber was willst du damit sagen? Es ist selbstverständlich, die eigene Sichtweise zu belegen. Mit Urteilen bei ähnlich gelagerten Fällen, mit Beweisen, Zeugenaussagen, Gutachten…

                Worauf willst du hinaus?

                Eigentlich auf gar nichts, wenn überhaupt, nur darauf hinweisen, dass

                „dass es sich nicht anders machen lässt“.

                dies nicht die einzige Begründung vor Gericht sein muss.

                Ah, verstehe. Ja ich hatte etwas konkreteres im Kopf. Es ging darum, dass jemand auf eine Namensnennung neben seinen Fotos bestand - auch wenn das Bild per Rechtsklick und Bild in neuem tab öffnen aus dem Zusammenhang gerissen wurde (in der Bildunterschrift wurde der Fotograf genannt).

                Da die Bearbeitung des Bildes untersagt war, konnte der Name auch nicht in das Bild selber eingefügt werden.

                Für das Bild wurde Geld bezahlt, dennoch mussten die Nutzungsbedingungen natürlich beachtet werden, in diesem Fall also die Namensnennung.

                Hier wurde vom Beklagten beispielsweise argumentiert, dass für die Nutzung Geld gezahlt wurde und die Bedingungen des Klägers technisch nicht umsetzbar waren.

                Das Gericht hat in dem konkreten Fall entschieden, dass die Bilder dann eben nicht genutzt hätten werden dürfen.

                Marc

          2. Hello,

            Ich verstehe jetzt nicht so ganz, wodrauf du hinaus möchtest. Aber eines scheint mir klar: wenn etwas nicht rechtskonform umgesetzt werden kann, darf es gar nicht umgesetzt werden.

            [...] Will damit sagen, sich rechtskonform zu verhalten ist allenfalls eine Theorie, die praktisch nicht 100% funktioniert und unabhängig davon auch nicht in jeder Zeitepoche empfehlenswert ist.

            Das liegt i. d. R. daran, dass es nicht das_Recht gibt, sondern immer viele Gesezte, die sich in den Sachverhalten überschneiden oder sogar dieselben Sachverhalte aus verschiedener Sicht beleuchten. Diese widersprechen sich dann häufig. Die Aufgabe eines guten Verteidigers sollte es dann sein, diese unterschedlichen Perspektiven zu kennen und sie für seinen Mandanten ins passende Licht zu rücken. Die Prioritäten sollten dabei so geschickt dargestellt werden, dass die Klage in sich zusammenfällt oder (für den Kläger) bedeutendes Gewicht erhält.

            Es gibt also in unserer "Rechtsunordnung" kein rechtskonformes Verhalten. Insbesondere der Staat und seine Behörden werden an deinem Verhalten immer etwas finden, das gegen ein Gesetz verstößt - was sich unter Berücksichtigung obiger Betrachtung durch eineX guteX FachX dann immer relativieren oder sogar umdrehen lässt.

            Liebe Grüße
            Tom S.

            --
            Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
            Das Leben selbst ist der Sinn.
  2. Hallo @Karl Heinz,

    bezogen auf Abmahnungen zu Webseiten scheint es ja ein ziemlich mieses Geschäftsmodell zu geben. Dieses Geschäftsmodell ist zwar illegal, die Illegalität ist in der Praxis allerdings faktisch so gut wie nicht nachweisbar.

    Gegenüber Privatpersonen kann man das durchaus als „mies“ bezeichnen, wobei die Abmahnungskosten dort mittlerweile wenigstens gedecketlt sind, soweit ich weiß. Natürlich gibt es auch schwarze Schafe dabei, die Massenabmahnungen durchdrücken, aber prinzipiell ist es im geschäftlichen Verkehr gar nicht so schlecht, weil es u.U. den Gang zum Gericht erspart (auch monetär).

    1. Gibt es irgend eine Möglichkeit um dieses miese Spiel zu unterbinden?

    Ja, sich an geltendes Recht halten. Das ist genau wie mit den Blitzern der Polizei: Es ist solange „Abzocke“, wie man die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht verstanden hat.

    1. Ist es überhaupt ein mieses Spiel? Ohne dieses miese?/gute? Spiel gäbe es keine Rechtsanwälte die dafür Sorge tragen würden das Abmahnungen raus geschickt werden und damit das deutsche Recht durchgesetzt wird. Unter dem Strich sorgt dieses miese?/gute? Spiel doch dafür das etwas gutes erreicht wird, die Umsetzung des deutschen Rechtes in die Praxis. Was haltet Ihr in diesem Kontext von diesem Spiel? Gut oder mies?

    Massenabmahnungen zur Gewinnerzielung halte ich für fragwürdig, zielgerichtete Abmahnungen für durchaus sinnvoll. Es ist eben auch eine Mahnung, sich beim nächsten Mal an geltendes Recht zu halten.

    1. Angenommen man könnte dieses miese Spiel unterbinden, dann würden doch keine Instanzen (oder zumindest wesentlich weniger Instanzen) dafür Sorgen das deutsches Recht in die Praxis umgesetzt wird. Alle würden sagen: "Eigentlich verstößt meine Webseite gegen deutsches Recht, klagen tut da allerdings niemand, demnach brauchen wir uns auch nicht darum zu kümmern, dass alles korrekt nach deutschem Recht umgesetzt wird." Demnach ist dieses miese Spiel doch die einzige Möglichkeit deutsches Recht in die Praxis umzusetzen?

    Wer sagt dir, dass ohne Abmahnungen nicht direkt geklagt würde?

    1. Welche Instanzen/Behörden außer Rechtsanwälten gibt es, von welchen man mit einer Abmahnung rechnen kann?

    Mitbewerber können möglicherweise auch abmahnen, eventuell allerdings nicht kostenpflichtig. Ansonsten können noch Verbraucherzentralen abmahnen.

    1. Braucht ein Rechtsanwalt eigentlich immer einen Auftraggeber oder darf ein Rechtsanwalt eine Abmahnung auch in Eigenregie aussprechen?

    Wenn der Anwalt einen Mitbewerber abmahnen möchte, wird er das wohl selbst können.

    Viele Grüße
    Robert

    1. @@Robert,

      Hallo @Karl Heinz,

      1. Angenommen man könnte dieses miese Spiel unterbinden, dann würden doch keine Instanzen (oder zumindest wesentlich weniger Instanzen) dafür Sorgen das deutsches Recht in die Praxis umgesetzt wird. Alle würden sagen: "Eigentlich verstößt meine Webseite gegen deutsches Recht, klagen tut da allerdings niemand, demnach brauchen wir uns auch nicht darum zu kümmern, dass alles korrekt nach deutschem Recht umgesetzt wird." Demnach ist dieses miese Spiel doch die einzige Möglichkeit deutsches Recht in die Praxis umzusetzen?

      Wer sagt dir, dass ohne Abmahnungen nicht direkt geklagt würde?

      Sicherlich würde dann geklagt werden, allerdings gäbe es dann genauso die schwarzen Schafe die Massenklagen raushauen nur um damit Geld zu verdienen. Gleiches mieses Spiel nur eine Ebene höher.

      1. Welche Instanzen/Behörden außer Rechtsanwälten gibt es, von welchen man mit einer Abmahnung rechnen kann?

      Mitbewerber können möglicherweise auch abmahnen, eventuell allerdings nicht kostenpflichtig.

      Heißt das man bekommt eine Abmahnung in der mit einer Klage gedroht wird. Die Abmahnung kostet den Abgemahnten allerdings nichts?

      Ansonsten können noch Verbraucherzentralen abmahnen.

      Macht das in der Praxis einen relevanten Anteil aus oder kommen nahezu alle Abmahnungen von Rechtsanwälten?

      1. Hallo @Karl Heinz,

        Wer sagt dir, dass ohne Abmahnungen nicht direkt geklagt würde?

        Sicherlich würde dann geklagt werden, allerdings gäbe es dann genauso die schwarzen Schafe die Massenklagen raushauen nur um damit Geld zu verdienen. Gleiches mieses Spiel nur eine Ebene höher.

        Du wirst auf diesem Weg aber nicht schnell Erfolg haben, denn die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Und „mies“ ist es auf gar keinen Fall, denn wenn du vor Gericht Erfolg hast, heißt das, dass der Beklagte definitiv Unrecht getan hat. Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden ist Unrecht mies.

        1. Welche Instanzen/Behörden außer Rechtsanwälten gibt es, von welchen man mit einer Abmahnung rechnen kann?

        Mitbewerber können möglicherweise auch abmahnen, eventuell allerdings nicht kostenpflichtig.

        Heißt das man bekommt eine Abmahnung in der mit einer Klage gedroht wird. Die Abmahnung kostet den Abgemahnten allerdings nichts?

        Siehe dedlfix' Antwort.

        Ansonsten können noch Verbraucherzentralen abmahnen.

        Macht das in der Praxis einen relevanten Anteil aus oder kommen nahezu alle Abmahnungen von Rechtsanwälten?

        Da ich nur als Privatperson im Internet unterwegs bin und von Filesharing höchstens Abstand halte, kann ich dir leider nicht mit persönlichen Erfahrungen dienen.

        Viele Grüße
        Robert

        P.S.: Anstatt sich über ein „mieses Spiel“ zu echauffieren, das es nicht ist, würde ich die Resourcen eher einmal für eine Rechtsberatung aufbringen. Wenn du deinen Kunden gegenüber rechtssichere Onlineauftritte erstellen kannst, ist das ein Wettbewerbsvorteil.

        1. @@Robert,

          Wenn du deinen Kunden gegenüber rechtssichere Onlineauftritte erstellen kannst, ist das ein Wettbewerbsvorteil.

          Das macht doch eigentlich nur Sinn wenn man selbst Rechtsanwalt ist? Als Nicht-Rechtsanwalt darf ich doch keine Rechtsberatung geben. Demnach kann ich dem Kunden doch keinerlei Garantie geben?

          1. Tach!

            Wenn du deinen Kunden gegenüber rechtssichere Onlineauftritte erstellen kannst, ist das ein Wettbewerbsvorteil.

            Das macht doch eigentlich nur Sinn wenn man selbst Rechtsanwalt ist? Als Nicht-Rechtsanwalt darf ich doch keine Rechtsberatung geben. Demnach kann ich dem Kunden doch keinerlei Garantie geben?

            Richtig. Aber wenn du weißt, wie der Hase läuft, kannst du dem Kunden zumindest teilweise Empfehlungen geben. Was er davon umsetzt, ist seine Sache. Natürlich musst du dafür sorgen, dass nicht der Eindruck entsteht, dass du ihm was wasserdichtes rechtliches bietest, beziehungsweise verdeutlichen, dass du es gar nicht bieten kannst. Aber schon die Hinweise, worauf alles zu achten ist, kann der Kunde als wertvolle Dienstleistung ansehen.

            dedlfix.

          2. Hallo @Karl Heinz,

            Wenn du deinen Kunden gegenüber rechtssichere Onlineauftritte erstellen kannst, ist das ein Wettbewerbsvorteil.

            Das macht doch eigentlich nur Sinn wenn man selbst Rechtsanwalt ist?

            Wieso? Wenn du dem Kunden gegenüber halbwegs kompetent auftrittst, schafft das durchaus Vertrauen – ein nicht zu unterschätzender Faktor.

            Als Nicht-Rechtsanwalt darf ich doch keine Rechtsberatung geben.

            Das meinte ich nicht mit „rechtssicherem Onlineauftritt“.

            Demnach kann ich dem Kunden doch keinerlei Garantie geben?

            Natürlich nicht, aber wie gesagt, Vertrauen. Mein Arbeitgeber z.B. versucht rechtssichere Prozesse so gut es geht in seiner Software zu integrieren und die Kunden vertrauen darauf.

            Viele Grüße
            Robert

          3. Hej Karl,

            Wenn du deinen Kunden gegenüber rechtssichere Onlineauftritte erstellen kannst, ist das ein Wettbewerbsvorteil.

            Das macht doch eigentlich nur Sinn wenn man selbst Rechtsanwalt ist? Als Nicht-Rechtsanwalt darf ich doch keine Rechtsberatung geben. Demnach kann ich dem Kunden doch keinerlei Garantie geben?

            Du kannst rechtssichere Seiten in Kooperation mit einem Anwalt anbieten.

            Mache ich genau so.

            Der Anwalt ist ja eh „nur“ für die Inhalte zuständig. d. h. er liest sich die Texte, die der Kunde verwenden will durch und prüft, ob die gegen branchentypisches Recht verstoßen, macht Hinweise für nötige Änderungen und haftet dann auch für seine Aussage. Wenn er unecht hat, muss er dann gerade stehen (dafür haben die Anwälte idR eine extra für solche Fälle gedachte Versicherung).

            Das macht er auch für Bilder usw. außerdem erstellt er das Impressum und die Datenschutzerklärung…

            Marc

          4. Wenn du deinen Kunden gegenüber rechtssichere Onlineauftritte erstellen kannst, ist das ein Wettbewerbsvorteil.

            Das macht doch eigentlich nur Sinn wenn man selbst Rechtsanwalt ist? Als Nicht-Rechtsanwalt darf ich doch keine Rechtsberatung geben.

            Das Erstellen einer Webseite mit "rechtssicherer Datenschutzerklärung" ist keine "Rechtsberatung".

            Demnach kann ich dem Kunden doch keinerlei Garantie geben?

            Nun ja. Ich müsste erst nachsehen, ob man das ohne weiteres "Garantie" nennen (und diese bewerben) darf. Es käme nämlich schon da ein Verstoß gegen das UWG in Betracht. Wenn Du die Datenschutzerklärung erstellst und deren rechtlich einwandfreie Formulierung laut Vertrag Dir obliegt, dann machst Du Dich zumindest dann, wenn es ein Werkvertrag ist (Nicht: Dienstvertrag) ohnehin schadenersatzpflichtig.

            Lesestoff

            Übrigens solltest Du die Rechtskonformität des Impressums, ggf. einer Widerrufsbelehrung, ggf. der Erklärung zur Online-Streitbeilegung, ggf. der Datenschutzerklärung vertraglich NUR für ein bestimmtes Datum gg. unter Berücksichtigung bald eintretender Pflichten (siehe EU-DSGVO, 25.5.2018) festlegen.

            Manche glauben sonst, Du kümmerst Dich lebenslang kostenlos um das alles.

      2. Hello,

        Heißt das man bekommt eine Abmahnung in der mit einer Klage gedroht wird. Die Abmahnung kostet den Abgemahnten allerdings nichts?

        Berechtigte Schreib-, Kopier-, Mahn- und Portokosten dürfen aus dem Gesichtspunkt der Schadenersatzpflicht immer in Rechnung gestellt werden. Diese müssen aber (den aktuellen technischen Möglichkeiten entsprechend) immer "angemessen" sein, also z. B. im Bereich 15,00 bis 150,00 Euronen, je nach Umfang.

        Liebe Grüße
        Tom S.

        --
        Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
        Das Leben selbst ist der Sinn.
    2. Wer sagt dir, dass ohne Abmahnungen nicht direkt geklagt würde?

      Das geht! Hat aber in dem Fall, dass dann sofort die Unterwerfungserklärung abgegeben wird, die für die Kläger unerfreuliche Kostenregelung gemäß § 93 ZPO (Frau Dr. jur. Elisabeth Stöve vom LG Düsseldorf ggf. an Herrn Reinholz und das wegen deren Mists aus dem Talar gesprungene OLG erinnern...)

      Und das sie die Kosten zahlen sollen wollen die Typen ja gerade nicht erreichen. Also ist eine Klage oder ein EV-Verfahren ohne vorherige Abmahnung einfach nur dumm.

      Demnach ist dieses miese Spiel doch die einzige Möglichkeit deutsches Recht in die Praxis umzusetzen?

      In anderen Ländern (Österreich, Frankreich) gibt es für sowas Behörden oder "Kammern" (AT) und solche Verstöße werden nicht als Zivilsache zwischen Parteien sondern als Ordnungswidrigkeiten behandelt. Das ist unter jedem Aspekt billiger.

  3. @@Karl,

    1. Gibt es irgend eine Möglichkeit um dieses miese Spiel zu unterbinden?

    Wenn ein Anwalt von einem Auftraggeber tausende Aufträge für Abmahnungen erhält sollte einem Außenstehenden doch eigentlich auffallen, dass die beiden das nur machen um Geld zu verdienen und das der Auftraggeber vermutlich eine illegale Provision vom Anwalt erhält. Reichen diese Indizien nicht aus um den beiden das Handwerk zu legen?

    1. Tach!

      Wenn ein Anwalt von einem Auftraggeber tausende Aufträge für Abmahnungen erhält sollte einem Außenstehenden doch eigentlich auffallen, dass die beiden das nur machen um Geld zu verdienen und das der Auftraggeber vermutlich eine illegale Provision vom Anwalt erhält. Reichen diese Indizien nicht aus um den beiden das Handwerk zu legen?

      Zum einen musst du erstmal feststellen, dass das so ist, also genügend Opfer finden. Dann ist es Sache des Gerichts, darüber zu entscheiden. Und ja, es gibt bereits Fälle, wo über missbräuchliche Abmahnungen verhandelt wurde.

      dedlfix.

    2. Hallo,

      Wenn [...] sollte [...] doch eigentlich [...] vermutlich
      Reichen diese Indizien nicht aus?

      Das wäre zumindest mir viel zu konjunktivisch…

      Gruß
      Kalk

  4. Muss eigentlich jede Domain ein Impressum haben?

    Ach dann, wenn nur berechtigte Nutzer per Zugangscode die Inhalte sehen können wie hier?

    1. Tach!

      Muss eigentlich jede Domain ein Impressum haben?

      Das Gesetz lässt sich nicht so spezifisch aus, sondern spricht von Telemedien. Siehe Wikipedia-Artikel Impressumspflicht.

      Entweder fällst du unter das Telemediengesetz, dann gilt das was unterm gleichnamigen Abschnitt beschrieben ist. Oder du fällst unter den Rundfunkstaatsvertag, dann gilt der Abschitt dazu im Teil zum "Presserecht".

      Ach dann, wenn nur berechtigte Nutzer per Zugangscode die Inhalte sehen können wie hier?

      Vermutlich zählt das nicht mehr zu "persönliche und familiäre Zwecke" gemäß RStV. Andererseits wissen deine Nutzer vermutlich, wer der Betreiber ist und werden dich nicht verklagen, weil sie nicht direkt mit dir in Kontakt kommen konnten.

      dedlfix.

    2. Hej Linuchs,

      Muss eigentlich jede Domain ein Impressum haben?

      Nein, aber fast jede Website.

      Ach dann, wenn nur berechtigte Nutzer per Zugangscode die Inhalte sehen können wie hier?

      Ja. Immer dann, wenn es sich nicht um eine rein private Website handelt. Auf der sicheren Seite ist man fast nur dann, wenn man nur familiäre Angelegneheit veröffentlicht - und zwar für einen sehr kleinen Benutzerkreis, der nur per Passwort darauf zugreifen kann.

      Bei allem anderen ist man sonst sehr schnell in der Schiene Berichterstattung (z.B. mittels hunderter Katzenfotos und Artikeln über das Verhalten von Katzen am Beispiel Deiner eigenen) oder im Bereich von Gewinnerzielungsabsichten, z.B. wenn du schreibst, dass dein Blog so toll ist, weil du dich gut ausdrücken kannst und du gerne auch für andere schreibst. Gegen eine kleine Gebühr. Oder wenn du 0,68 EUR im Monat an Werbeeinnahmen hast…

      Marc

    3. Hallo Linuchs,

      Muss eigentlich jede Domain ein Impressum haben?

      In Deutschland leider ja. Und, auch wenn viele sich mit dem Argument "rein private Seite" auf der sicheren Seite wägen, so ist die Grenzlinie doch oft sehr dünn.

      Aber hatte mich ja schon mal darüber ausgelassen, ff.

      Anderes Thema:
      Bin neugierig was aus deinem Problem geworden ist, bzw. ob keep-alive immer noch diese Art von Problemen verursacht.

      Gruss
      Henry

  5. Grundsätzlich sucht sich der Auftraggeber zunächst eine größere Anzahl von Webseiten heraus in welchen gegen geltendes Recht verstoßen wird. Anschließend begibt sich der Auftraggeber auf die Suche nach einem Rechtsanwalt (häufig aus dem Freundeskreis oder Verwandtenkreis) der bereit ist die durch die Abmahnungen erzielten Gewinne mit dem Auftraggeber zu teilen, was ist der Praxis natürlich illegal ist.

    Nö. Andersrum wird ein Schuh daraus:

    Grundsätzlich sucht sich der "Rechtsanwalt" zunächst eine größere Anzahl von Webseiten heraus in welchen gegen geltendes Recht verstoßen wird. Anschließend begibt sich der "Rechtsanwalt" auf die Suche nach einem Auftraggeber (häufig aus dem Freundeskreis auch Verwandtenkreis, sogar zufällig in Krefeld aufgegriffene belgische Obdachlose wurden schon ohne deren Wissen oder für eine Pulle Schnaps zu Geschäftsführern einer eigens gegründeten GmbH gemacht!) der bereit ist die durch die Abmahnungen erzielten Gewinne mit dem Auftraggeber zu teilen (oder eben nicht mal das...), was in der Praxis natürlich illegal ist.

    1. @@Regina,

      sogar zufällig in Krefeld aufgegriffene belgische Obdachlose wurden schon ohne deren Wissen oder für eine Pulle Schnaps zu Geschäftsführern einer eigens gegründeten GmbH gemacht!

      Ich dachte die Auftraggeber müssen einen Bezug haben. Wo soll der Bezug bei Obdachlosen sein?

      1. Tach!

        sogar zufällig in Krefeld aufgegriffene belgische Obdachlose wurden schon ohne deren Wissen oder für eine Pulle Schnaps zu Geschäftsführern einer eigens gegründeten GmbH gemacht!

        Ich dachte die Auftraggeber müssen einen Bezug haben. Wo soll der Bezug bei Obdachlosen sein?

        Als Mitbewerber hast du einen Nachteil, wenn andere nicht den Wettbewerbsregeln folgen. Die "eigens gegründete Firma" muss ein ähnliches Tätigkeitsfeld haben wie die Abgemahnten.

        dedlfix.

      2. sogar zufällig in Krefeld aufgegriffene belgische Obdachlose wurden schon ohne deren Wissen oder für eine Pulle Schnaps zu Geschäftsführern einer eigens gegründeten GmbH gemacht!

        Ich dachte die Auftraggeber müssen einen Bezug haben. Wo soll der Bezug bei Obdachlosen sein?

        Um den Bezug herzustellen zu können wurden mit der GmbH ziemlich weit reichende Geschäftszwecke eingetragen. Natürlich hat die GmbH, außer das Konto mit den 25.000 Euro des Anwaltes wieder dem Anwalt zur Verfügung zu stellen, nie auch nur ein einziges echtes Geschäft gemacht.

        Das war natürlich alles kriminell. Irgendwo hab ich noch den Bericht, welcher Rechtsanwalt wegen Betruges angeklagt wurde und die Zulassung verlor und welcher Anwalt N. aus Krefeld gerade noch Rechtsanwalt blieb, weil ihm niemand bewiesen konnte, dass er vom Betrug wusste.

        1. hallo

          Das war natürlich alles kriminell. Irgendwo hab ich noch den Bericht, welcher Rechtsanwalt wegen Betruges angeklagt wurde und die Zulassung verlor und welcher Anwalt N. aus Krefeld gerade noch Rechtsanwalt blieb, weil ihm niemand bewiesen konnte, dass er vom Betrug wusste.

          meinst du https://www.abmahnung.org/abmahnanwaelte/ ?

          1. meinst du https://www.abmahnung.org/abmahnanwaelte/ ?

            Nein. Der Fall ist nicht auf der Liste weil zu lange her und weil sich die beiden Abmahngauner damals - um Aufsehen zu vermeiden - auf die Pornobranche spezialisiert hatten.

            Dann gabs noch die Kleinjung-Burat-Syndikus-Bande.

            1. Dann gab es noch den ebenfalls "Rechtsgeschichte" machenden Fall der "Kleinjung-Burat-Syndikus-Bande".

              Das Geschäftsmodell war etwas abweichend. Die Ex-jura-Studenten Kleinjung und Burat gründeten eine Firma (B+K OHG, nur für diesen Zweck) bestellten für sich selbst Newsletter. Kamen solche dann haben Kleinjung und Burat (beide waren auch als frühere Mitarbeiter Gravenreuths bekannt) die Abmahnung verfasst, zu Syndikus (war mit Gravenreuth jahrelang in einer Kanzlei) nach München geschickt. Der hat diese dann nur unterschrieben und damit die Kostennote für die "anwaltliche Tätigkeit" begründet. Eingehende Gelder wurden aufgeteilt.

              Doch nicht nur das. Die bestellten sich dann unter einer anderen Mailadresse wieder Newsletter bei den Firmen, welche die Unterlassungserklärung abgaben. Kam davon einer an wurde prompt die in der Unterlassungserklärung versprochene Vertragsstrafe geltend gemacht. So geht von Jurastudenten und Juristen begangener, gemeinschaftlicher Betrug.

              Kleinjung, Burat und Syndikus waren Typen, die zumindest damals (auch im Zusammenhang mit dem Fall) erheblich in die Öffentlichkeit drängten und zumindest damals im Hinblick auf von Burat veröffentlichten Mist und die Beschwerden von Syndikus wegen des Entzugs der Zulassung als "ziemlich uneinsichtig" gelten konnten. Kleinjung verfasste übrigens unter anderem bei heise.de Artikel und bewarb Gravenreuths Aktionen - die hier war ein Versuch der Dialermafia (Gravenreuth, syndikus, Burat, Kleinjung und viele andere wurden dieser zugerechnet), sich gegen eine Einschränkung der Aufsehen erregenden betrügerischen Geschäftsmodelle der Dialermafia zu wehren. - Es ging Gravenreuth entgegen der Behauptungen nicht um sich selbst oder die Berufsfreiheit. Es ging darum, weiter mit Dialern betrügen zu können.

              Haben sich alle für klug gehalten. Wurden verurteilt.

    2. Moin,

      wieso eigentlich eine eigens gegründete GmbH? Wäre das mit einer Limited nicht günstiger zu haben?

      Viele Grüße
      Robert

      1. Wäre das mit einer Limited nicht günstiger zu haben?

        Ist eine Weile her. Das mit dem Limited fing damals gerade erst an. Heute würde man wohl zu einer UG oder irgendwas aus den östlichen Gegenden greifen (Die Briten verlasssen ja bald die EU...) und hierhorts eine Niederlassung gründen.

  6. Hier eine Vorlage für eine humorvolle Antwort. Man beachte das wohl sehr ernst gemeinte P.S. am Ende.