Tach!
@@marctrix,
Kann der Auftraggeber jede x beliebige Person sein, oder muss diese Person einen Bezug zu der Webpräsenz haben die abgemahnt werden soll?
Sie braucht einen Bezug.
Nehmen wir an ich besuche nur ein einziges mal Onlineshop X. Ich kaufe dort nichts, habe allerdings den Onlineshop besucht, reicht das als Bezug aus oder muss ich etwas im Shop gekauft haben?
Es kommt darauf an. Zum einen sind es Mitbewerder, die berechtigt sind, Abmahnungen auszusprechen, wenn es im wettbewerbsrechtliche Vorteile geht. Verbraucher können das meines Wissens nicht direkt, aber Verbraucherschutzverbände können da was tun, wenn es um Dinge geht, die Verbraucher unrechtmäßig benachteiligen.
dedlfix.