@@dedlfix,
Nehmen wir an ich besuche nur ein einziges mal Onlineshop X. Ich kaufe dort nichts, habe allerdings den Onlineshop besucht, reicht das als Bezug aus oder muss ich etwas im Shop gekauft haben?
Es kommt darauf an. Zum einen sind es Mitbewerder, die berechtigt sind, Abmahnungen auszusprechen, wenn es im wettbewerbsrechtliche Vorteile geht. Verbraucher können das meines Wissens nicht direkt, aber Verbraucherschutzverbände können da was tun, wenn es um Dinge geht, die Verbraucher unrechtmäßig benachteiligen.
Heißt das Verbraucher bzw. Privatpersonen können niemals direkt über einen Rechtsanwalt abmahnen, weil hier niemals der rechtlich passende Bezug bestehen kann?
bzw. umgekehrt formuliert:
Heißt das die Person, die einen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung beauftragt, ist immer Inhaber einer Firma bzw. ist Mitarbeiter einer Fima und handelt im Namen des Inhabers dieser Firma?