Grundsätzlich sucht sich der Auftraggeber zunächst eine größere Anzahl von Webseiten heraus in welchen gegen geltendes Recht verstoßen wird. Anschließend begibt sich der Auftraggeber auf die Suche nach einem Rechtsanwalt (häufig aus dem Freundeskreis oder Verwandtenkreis) der bereit ist die durch die Abmahnungen erzielten Gewinne mit dem Auftraggeber zu teilen, was ist der Praxis natürlich illegal ist.
Nö. Andersrum wird ein Schuh daraus:
Grundsätzlich sucht sich der "Rechtsanwalt" zunächst eine größere Anzahl von Webseiten heraus in welchen gegen geltendes Recht verstoßen wird. Anschließend begibt sich der "Rechtsanwalt" auf die Suche nach einem Auftraggeber (häufig aus dem Freundeskreis auch Verwandtenkreis, sogar zufällig in Krefeld aufgegriffene belgische Obdachlose wurden schon ohne deren Wissen oder für eine Pulle Schnaps zu Geschäftsführern einer eigens gegründeten GmbH gemacht!) der bereit ist die durch die Abmahnungen erzielten Gewinne mit dem Auftraggeber zu teilen (oder eben nicht mal das...), was in der Praxis natürlich illegal ist.