Wenn du deinen Kunden gegenüber rechtssichere Onlineauftritte erstellen kannst, ist das ein Wettbewerbsvorteil.
Das macht doch eigentlich nur Sinn wenn man selbst Rechtsanwalt ist? Als Nicht-Rechtsanwalt darf ich doch keine Rechtsberatung geben.
Das Erstellen einer Webseite mit "rechtssicherer Datenschutzerklärung" ist keine "Rechtsberatung".
Demnach kann ich dem Kunden doch keinerlei Garantie geben?
Nun ja. Ich müsste erst nachsehen, ob man das ohne weiteres "Garantie" nennen (und diese bewerben) darf. Es käme nämlich schon da ein Verstoß gegen das UWG in Betracht. Wenn Du die Datenschutzerklärung erstellst und deren rechtlich einwandfreie Formulierung laut Vertrag Dir obliegt, dann machst Du Dich zumindest dann, wenn es ein Werkvertrag ist (Nicht: Dienstvertrag) ohnehin schadenersatzpflichtig.
Übrigens solltest Du die Rechtskonformität des Impressums, ggf. einer Widerrufsbelehrung, ggf. der Erklärung zur Online-Streitbeilegung, ggf. der Datenschutzerklärung vertraglich NUR für ein bestimmtes Datum gg. unter Berücksichtigung bald eintretender Pflichten (siehe EU-DSGVO, 25.5.2018) festlegen.
Manche glauben sonst, Du kümmerst Dich lebenslang kostenlos um das alles.