Hej Henry,
Ja, manchmal ist die Rechtslage vielleicht unklar. Meinst du @TS hatte eine unklare Rechtslage bei seinem posting im Sinn?
Ja, unter anderem.
Aber was willst du damit sagen? Es ist selbstverständlich, die eigene Sichtweise zu belegen. Mit Urteilen bei ähnlich gelagerten Fällen, mit Beweisen, Zeugenaussagen, Gutachten…
Worauf willst du hinaus?
Eigentlich auf gar nichts, wenn überhaupt, nur darauf hinweisen, dass
„dass es sich nicht anders machen lässt“.
dies nicht die einzige Begründung vor Gericht sein muss.
Ah, verstehe. Ja ich hatte etwas konkreteres im Kopf. Es ging darum, dass jemand auf eine Namensnennung neben seinen Fotos bestand - auch wenn das Bild per Rechtsklick und Bild in neuem tab öffnen aus dem Zusammenhang gerissen wurde (in der Bildunterschrift wurde der Fotograf genannt).
Da die Bearbeitung des Bildes untersagt war, konnte der Name auch nicht in das Bild selber eingefügt werden.
Für das Bild wurde Geld bezahlt, dennoch mussten die Nutzungsbedingungen natürlich beachtet werden, in diesem Fall also die Namensnennung.
Hier wurde vom Beklagten beispielsweise argumentiert, dass für die Nutzung Geld gezahlt wurde und die Bedingungen des Klägers technisch nicht umsetzbar waren.
Das Gericht hat in dem konkreten Fall entschieden, dass die Bilder dann eben nicht genutzt hätten werden dürfen.
Marc