Hallo,
Art 20 Abs 2 GG:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.Was ist ein Volksentscheid, wenn er nicht eine Abstimmung ist?
Das Problem ist, dass ein Volksentscheid nicht im Grundgesetz aufgeführt ist und es entsprechend kein Gesetz zur Durchführung gibt. Ein Volksentscheid wäre also zulässig nach einer Grundgesetzänderung.
Bisher zeichnet sich aber die dazu notwendige 2/3 Mehrheit nicht ab.
Grüße
Marcus