Hallo Michael,
Aber auch im privaten/geschäftlichen Leben: Wer möchte denn schon durch
seine Rechtschreibung negativ auffallen und dadurch als ungebildet gelten?
Ich bezweifele stark, daß in den nächsten 20, 30 Jahren jemand, der nach
alter Rechtschreibung schreibt als »ungebildet« gilt. Dafür dürfte die
Rechtschreibreform dann noch stark genug im Gedächnis bleiben. Für andere
Rückschlüsse (Ewig Gestriger, Eiferer) gilt das natürlich nicht. ;o)
Tim