Hallo Matze,
der Bezug war mir schon klar ich meinte die Aussage es wäre zu heftig für mich...
Ich als Dein Rechtsbeistand haette halt auf einfache Fleissarbeit ("Schreibe Er hundertmal 'Ich weiss, dass Ihr schon an der Verbesserung des SELF-Raums arbeitet und moechte nur meine Mithilfe anbieten.' - aber ohne Tippfehler !") plaediert, hilfsweise auf Aussetzung der <I> zur Bewaehrung (die Du durch Dein Engagement in dieser Sache IMO allemal erfuellt hast).
Also: ICH habe Deine Qualifikation nicht angezweifelt, sondern wollte etwas den Druck des <I> von Dir nehmen (Oh Goettin, wenn ich ein solches verpasst bekaeme, wuerde ich wohl erst einmal dem Trunke anheim fallen ...).
Uebrigens: 'Versucht, aber gescheitert' meinte ich darauf bezogen, dass Du keine 'Ich! Ich! Ich!'-Rufe gehoert hast, als Du um Mitarbeiter geworben hast - NICHT Deine Schuld ;-)
gruesse
rainer groth
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(--> einer der letzten bauhaeusler <--)