Hallo Felix,
... Diverse ... Wenn sie als Elternteil eines Kindes auftreten, dann steht ihnen meiner Meinung nach ebenso das Recht auf Elternzeit zu. Mutterschutz ist ja per ihrer Definition nicht möglich.
Doch, natürlich. "Divers" ist hier nicht der Punkt, auf den es ankommt. Sondern: es gibt Menschen in zwei Ausprägungen: gebärfähig oder nicht. Auf Grund welcher Ursache ein Mensch gebärfähig ist oder nicht, ist unerheblich. Sondern nur dies: bekommt eine gebärfähige Person ein Kind, ist sie biologisch eine Mutter, hat den Stress und Schmerz von Schwangerschaft, Entbindung und Heilung der Geburtsfolgen und hat damit das Recht auf Mutterschutz, Mutterschutzgeld und Arbeitgeberzuschuss, zu dem Zweck, die biologische Belastung der Entbindung zu verkraften.
Alle anderen (biologische Väter und Adoptiveltern) nehmen Elternzeit und beantragen Elterngeld.
Rolf
sumpsi - posui - clusi