Hallo Antje
über dieses Thema kann man dann und nur dann diskutieren, wenn die Gleichberechtigung verwirklicht ist.
Wie Erik schon gesagt hat, ist das eine Rekursion ohne Abbruchbedingung. Aber wenn man mal grosszuegig ist und sich ueberlegt, was Du eigentlich sagen wolltest, naemlich "wenn die Benachteiligung von Frauen an diversen Stellen behoben ist", bleibt immer noch die Frage: Kannst Du das begruenden?
So long