Joho,
Es wird aber immer noch gemacht (gezwungen, trotz Gewissen).
Meist Du damit, dass ein Begruendung oft oder manchmal nicht anerkannt wird?
Ja. Z. B. meine eigene. Obwohl ich wohl einer derjenigen bin, die die
Begruendung wirklich ernst meinten.
GG Art. 12a (2) Satz 2: "Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des
Wehrdienstes nicht übersteigen."
Soviel ist unser GG wert.
No Comment.
Gruss,
CK