Moin
Wehrpflicht ist dem Grunde nach ein gute Sache. Die Armee kann nicht so schnell, wie das in einer Berufsarmee passieren kann, eine eigenständiges Leben "in sich" entwickeln.
Das Argument kann ich so nicht ganz gelten lassen. Denn die ganzen Rambo-Kriegspiel-Schizos befinden sich ja bereits in der Armee und lassen ihre Perversionen an unschuldigen Zwangsverpflichteten aus.
Das Argument zieht nicht. Gerade die Rambo-Armeen (also alle Filme, die sich in dem Genre bewegen) gehen von einer (us-amerikanisch-typischen) Berufsarmee aus. Das die Leute sich dazu freiwillig meldeten, ändert daran eben nichts. Niemand in der US-Armee (bis auf recht kurze Zeiten während WWII und Vietnam) war zwangsrekrutiert.
Und im Falle eine Krieges sind halt viele Eltern, Geschwister, Großeltern emotional betroffen. Das wirkt sozusagen friedenserhaltend.
Also ich empfehle ein ausführliches Gespräch mit Kriegshinterbliebenen, das sollte diese These widerlegen.
Du hast mich nicht verstanden? Ich sagte: Schon allein die mögliche Betroffenheit von Eltern führt dazu, dass diese gegen den Krieg eingestellt sind (im Gegensatz zumn anonymen Söldnerheer).
[...]
Wichtig ist natürlich das Recht auf Kriegsdienstverweigerung.
Und wenn sich nun alle weigern?
Eine Demokratie hält das aus. Wenn sich alle verweigern, wird das seinen Ausschlag in Wahlen finden
Apropos: 'Wehrdienstverweigerer' ist falsch. Korrekt heißt das 'Friedensdienstbefürworter'
Kommt auf das Land an. Hier heißt es "Wehrpflicht" und "Kriegsdienstverweigerung". Semantisch ist das genauer. Schließlich geht es nicht um "Friedendienst oder nicht". Wer Wehrpflicht entgehen will, nicht aber den Zivildienst machen möchte, der kann in D übrigens auch im Katastrophenschutz "nebenberuflich" dienen (etwa: freiwillige Feuerwehren, ABC-Züge, Sanitätszüge, THW). Zur Zeit imo 8 Jahre á 200 Stunden. Sinnigerweise (da der Dienst keine KDV ist) gibt es in der Ausbildung auch das Fach Zivil-militärischen Zusammenarbeit
Gleichberechtigung ist geschlechtsneutral.
Nein, jedenfalls in D. Gleichberechtigung kann geschlechtsneutral sein, muss es aber nicht. Schließlich gibt es viele Aspekt der Benachteiligung. Artikel 3 GG doppelt aber nicht ohne Grund die Gleichberechtigung vn Mann und Frau.
Viele Grüße
Swen