Hi Gernot,
Gotteslästerung kann es daher sowieso nicht geben. In aufgeklärten Gesellschaften kommt dies nicht zuletzt dadurch zum Ausdruck, dass diesbezügliche Paragrafen nicht mehr angewendet werden.
Das ist nicht korrekt vor wenigen Jahren gabs in D ein Urteil gegen eine gekreuzigtes Schwein, das wurde AFAIK in der Revision abgebügelt...
siehe:
http://www.taz.de/pt/2006/02/04/a0154.1/text
"Der zuständige Oberstaatsanwalt, Herr Demleitner(ein alter Bekannter
von WIZO, er erwirkte die Zensur des Songs "Kein Gerede"), teilte zwar
die Einschätzung des T-Shirts als "äußerst geschmacklose Beschimpfung
der christlichen Religionen" mußte aber dennoch das
Ermittlungsverfahren einstellen. "Eine Anklage nach §166 StGB
erfordere jedoch weiterhin, daß die Beschimpfung geeignet ist, den
öffentlichen Frieden zu stören". Weil die "inkriminierte Abbildung"
naturgemäß keiner breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden
kann, sondern nur demjenigen, der die Adresse von Hulk Räckorz anwählt
(http://www.punk.de) liegt diese Voraussetzung hier nicht vor. Mit
einer "Aufhetzung des psychischen Klimas" ist laut
Oberstaatsanwaltschaft nicht zu rechnen."
http://www.punk.de/ladnak.html
das bewusste Bild ist allerdings viel harmloser als man denken könnte...
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/2/2388/1.html
http://www.humanist.de/humor/wizo.gif
bye
LanX
PS: hast du übrigens diese "Gegenkarrikatur"-Kampagne gesehen wo die AEL die europäische Pressefreiheit austesten will, wo die Homoehe
mit einer Hochzeit zw. einer Frau und einem Esel karikiert wird?
(ich musste grinsen...)